Aus Gründen des baulichen Brandschutzes werden Gebäude in Brandabschnitte geteilt. Die Bauaufsichtsbehörden schreiben vor, dass Türöffnungen in Brandabschnitten mit Rauch- oder Feuerschutztüren verschlossen sein müssen. Allerdings stören im Schloss liegende Türen oft den Betriebsablauf. Das Offenhalten von Feuerschutztüren ist nur erlaubt, wenn sie mit einer Feststellanlage versehen sind. Eine solche Feststellanlage für Feuerschutzabschlüsse besteht aus:
| Rauch- oder Thermoschaltern zur Detektion |
| Türhaftmagneten oder elektromechanischen Türschließern |
| Drucktastern zur manuellen Auslösung des Feuerschutzabschlusses |
| Stromversorgung für Rauchschalter und Haftmagnete |
Feststellanlagen halten im normalen Betriebsablauf Feuerschutztüren mit einer Haltevorrichtung (Haftmagnet o.a.) offen. Erkennen die Rauch- oder Thermoschalter einen Brand,geben sie einen Impuls an die Haftmagnete, die die festgestellte Feuerschutztür freigeben.
Rauch bleibt wesentlich länger auf einen Brandabschnitt beschränkt.
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