Roth - Feuerschutz - Wissenswertes

Vertrauen Sie auch bei Feuerschutzeinrichtungen auf unsere Expertise. Unsere qualifizierten und zertifizierten Service Techniker übernehmen die fachgerechte Wartung, Reparatur und Instandhaltung Ihrer Tür- und Toranlagen nach DiBt-Richtlinie und prüfen u.a. Verschlussteile, Sicherheitselemente und Verbindungsstellen auf Funktionalität und Sicherheit. Mit unserem Service garantieren wir eine höhere Betriebssicherheit, längere Lebensdauer und frühe Erkennung von Verschleißerscheinungen Ihrer Türtechnik und Tortechnik, die oftmals mit einer Feststellanlage (FSA) versehen ist. Damit vorhandene Feststellanlagen (FSA) im Brandfall Feuerschutzabschlüsse und Rauchabschlüsse zuverlässig schließen, prüfen unsere Service Techniker einmal jährlich nach geltenden Vorschriften die Funktion von Feststellanlagen (FSA) aller Hersteller, darunter Geze Feststellanlagen (FSA), Hekatron Feststellanlagen (FSA) und Dorma Feststellanlagen (FSA). Bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) bietet Roth Feuerschutzeinrichtungen für alle Systeme die passende Lösung: Unabhängig davon ob elektrische, pneumatische oder pyrotechnische Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA). Ob Dachfenster, Oberlicht, Lichtband, Dachausstieg oder Lichtkuppel – mit oder ohne Rauch- und Wärmeabzugsfunktion – wir beraten Sie rund um Wartungs- und Reparaturarbeiten für Ihre Brandsicherheit und garantieren durch professionelle Instandhaltung langfristigen Schutz. Je nach Objektbeschaffenheit fertigen wir Ihnen zudem individuell zugeschnittene und einbaufertige Polycarbonat-Doppelstegplatten für Ihre Lichtkuppeln und Lichtbänder, die unsere Service Techniker installieren. Der thermoplastische Kunststoff hat entscheidende Vorteile: er reflektiert Sonnenenergie, reduziert gefährliche UV-Strahlung und mindert die Blendeneinwirkung.

Wissenswertes

Brandklasseneinteilung
Brandklassen sind nach der europäischen Norm EN2 in die Klassen A,B,C,D und F unterteilt. Sie werden auf Feuerlöschern durch das jeweilige Piktogramm ausgewiesen und geben Aufschluss welches Löschmittel das geeignete für Ihren Bedarf ist.
Brandklasse A steht für Brände fester Stoffe. Sie sind meist organischer Natur und verbrennen unter Glutbildung wie u.a. Autoreifen, Heu, Holz, Kohle, Papier und Textilien.
Brandklasse B steht für Brände flüssiger und flüssig werdender Stoffe. Darunter u.a. Alkohol, Äther, Benzin, Fette, Harz, Kunststoff, Lacke, Paraffin, Wachs.
Brandklasse C steht für Brände von Gasen. Darunter u.a. Acetylen, Butan, Erdgas, Methan und Propan.
Brandklasse D steht für Brände von Metallen. Darunter u.a. Aluminium, Kalium, Lithium, Magnesium und Natrium.
Brandklasse F steht für Brände von Speiseölen und Speisefetten.
Schutzziele im Brandschutz
  • Schutz vor Feuer und Rauch
  • Rettung von Menschen und Tieren
  • Erhaltung von Gebäuden
  • Wirksame Löscharbeiten
  • Ggfs. besondere Schutzziele
Löschmittel
Unterteilen sich in Pulver, Wasser, Schaum und Kohlendioxid.
Löschmittel Schaum mehr
Löschmittel Pulver mehr
Löschmittel Wasser mehr
Löschmittel Kohlendioxid mehr

Löschmittel Schaum

Das Löschmittel Schaum wird in den Brandklassen A,B, und F eingesetzt d.h. für feste, flüssige und flüssig werdende Stoffe.

Das Schaummittel im Löschwasser bewirkt, dass sich die Oberflächenspannung des Wassers reduziert. Dadurch kann es besser in dicht gepresste Stoffe eindringen. Schaummittel bilden auf der Oberfläche des Brandes einen geschlossenen, dampfdichten und wässrigen Film. Er verhindert den weiteren Austritt von gefährlichen Dämpfen und Brandgasen. Die Sauerstoffzufuhr wird unterbunden und das Feuer erstickt. Das Löschmittel hat eine kühlende Wirkung, verursacht einen sehr geringen Wasserschaden und kann für die Löschung von Bränden der Brandklassen A und B eingesetzt werden. Für Fettbrände der Brandklasse F gibt es ein spezielles, flüssiges Schaummittel.

Löschmittel Pulver

Das Löschmittel Pulver wird in den Brandklassen A,B,C und D eingesetzt d.h. für feste, flüssige und flüssig werdende Stoffe sowie für Gas- und Metallbrand. Die Löschwirkung hat einen antikatalytischen Effekt, greift direkt in den Verbrennungsvorgang ein und verursacht eine Ketten-Abbruchreaktion.
  • ABC-Löschpulver wird für Brände fester, flüssig und flüssig werdender Stoffe sowie bei Gasbrandentstehung eingesetzt. Als Universallöschmittel entzieht es dem Brandherd Wärmeenergie und kühlt ihn ab indem es eine Salzschicht bildet. Diese verhindert die brandbefeuernde Zufuhr von Sauerstoff und erstickt das Feuer mit antikatalytischer Wirkung.
  • Das BC-Löschpulver wird für Brände fester Stoffe und bei Gasbrandentstehung eingesetzt. Es greift unmittelbar in den Reaktionsablauf des Brandes ein und wirkt dem Flammenbrand entgegen.
  • Das D-Löschpulver wird bei Metallband eingesetzt. Es hat eine kühlende, erstickende und antikatalytische Wirkung.

Löschmittel Wasser

Das Löschmittel Wasser wird in der Brandklasse A eingesetzt d.h. für glutbildende, feste Stoffe. Es dient dem Löschen von Bränden in der Holz- und Papierverarbeitung. Die Löschwirkung beruht auf Wärmebindung: die kühlende Wirkung des Wassers stört die Reaktionsbedingungen der Verbrennung und behindert die thermische Ausbreitung brennbarer Stoffe. Die Zufuhr brennbarer Gase und Dämpfe wird unterbunden. Wasserlöschmittel versursacht nur einen geringen Wasserschaden, ist schnell verfügbar und kostengünstig.

Löschmittel Kohlendioxid

Das Löschmittel Kohlendioxid wird in der Brandklasse B eingesetzt d.h. für Brände flüssiger und gasartiger Stoffe. Es dient dem Löschen in Anlagen mit hoher elektrischer Spannung. Das elektrische, nicht leitende Löschmittel hat eine erstickende Löschwirkung und kann rückstandsfrei eingesetzt werden. Weil beim Einsatz in geschlossenen Räumen Erstickungsgefahr droht, bedarf es besonderer Sicherheitsvorkehrungen. Anwesende Personen müssen vor Einsatz des Löschmittels rechtzeitig gewarnt und evakuiert werden.
Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
Kidde Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 11. Juli 2013 eine allgemeine Rauchmelderpflicht eingeführt. Seit dem Tag der Beschlussfassung gilt sie für alle Neu- und Umbauten. Für Bestandswohnungen galt bis zum 01.01.2015 eine Übergangs- bzw. Nachrüstungspflicht. Die Landesbauordnung sieht eine Installation von Rauchmeldern in Aufenthaltsräumen vor, in denen Personen schlafen sowie in Fluren, die als Rettungswege genutzt werden. Sie müssen mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein.

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010
(7) Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.
Quelle: www.Landesrecht-BW.de
Neue Sicherheitskennung 2015 ASP A1.3 / DIN ISO 7010
Sicherheitskennung 2015 ASR A1.3 / DIN ISO 7010
Die fortschreitende Globalisierung macht es notwendig die bestehende Sicherheitskennzeichnung an internationale Standards anzugleichen. Seit Anfang 2013 ist die ISO 7010 Kennzeichnungsstandard in Europa. Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) schreiben unter A1.3 die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung vor. Seit ihrer Veröffentlichung sind Unternehmen verpflichtet bestehende Symbole auszutauschen. Nur so ist die Umsetzung der vom Gesetzgeber geforderten Kennzeichnung und die Einhaltung der Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung gewährleistet.  

Bitte prüfen Sie in Ihrem Betrieb, ob die derzeitige Sicherheitskennung dem gültigen Normstandard entspricht.





Wartungsintervalle von Brandschutzeinrichtungen
Feuerlöscher Alle Typen Alle zwei Jahre
Wartung Feuerschutzeinrichtungen Jährlich