Roth - Feuerschutz - Wissenswertes

Roth Feuerschutzeinrichtungen mit Sitz in Bühl ist auf die Beratung, Planung, Installation und Instandhaltung von brandschutztechnischen Einrichtungen im vorbeugenden Brandschutz spezialisiert. Gemeinsam erarbeiten wir innovative Brandschutzlösungen für Ihre Bedarfe und beraten Sie vor Ort in der Handhabung und im Umgang mit den neuesten Sicherheitstechniken. Unsere Feuerlöscher sind typgeprüfte und zugelassene Markenprodukte des Herstellers GLORIA. Bei entsprechender Instandhaltung und Prüfung gewährleisten sie maximale Löschleistung in den einzelnen Brandklassen. Wir beraten Sie gerne zu Aufladefeuerlöschern und Dauerdruckfeuerlöscher, zu fahrbaren Feuerlöschern und Autofeuerlöschern und dem passenden Zubehör wie Feuerschutzhauben, Schutzschränke zum Einstellen von Feuerlöschern, Löschdecken und Löschbehälter. Gemeinsam prüfen wir, welcher Feuerlöscher Typ für Sie in Frage kommt. Ob Pulverfeuerlöscher, Schaumfeuerlöscher, Fettbrandfeuerlöscher, Metallbrandfeuerlöscher, Wasserfeuerlöscher oder Kohlendioxidfeuerlöscher (CO2-Löscher). Für Ihre Brandsicherheit bieten wir eine große Brandbreite an Rauchmeldern. Nicht nur im gewerblichen, auch im privaten Bereich kann ein Rauchmelder Leben retten. Vertrauen Sie beim Kauf eines Rauchmelders auf die geprüften und zertifizierten Markenprodukte des US-amerikanischen Weltmarktführers Kidde. Als universellen Langzeitrauchmelder empfehlen wir den Rauchmelder Q2 von Kidde. Zudem führen wir Kohlenmonoxid Rauchmelder (CO-Melder), die vor folgeschweren Kohlenmonoxid Vergiftungen schützen können. Fordern Sie unsere Offerte an. Wir beraten Sie gerne welcher Rauchmelder für Ihre Bedarfe in Frage kommt.

Wissenswertes

Brandklasseneinteilung
Brandklassen sind nach der europäischen Norm EN2 in die Klassen A,B,C,D und F unterteilt. Sie werden auf Feuerlöschern durch das jeweilige Piktogramm ausgewiesen und geben Aufschluss welches Löschmittel das geeignete für Ihren Bedarf ist.
Brandklasse A steht für Brände fester Stoffe. Sie sind meist organischer Natur und verbrennen unter Glutbildung wie u.a. Autoreifen, Heu, Holz, Kohle, Papier und Textilien.
Brandklasse B steht für Brände flüssiger und flüssig werdender Stoffe. Darunter u.a. Alkohol, Äther, Benzin, Fette, Harz, Kunststoff, Lacke, Paraffin, Wachs.
Brandklasse C steht für Brände von Gasen. Darunter u.a. Acetylen, Butan, Erdgas, Methan und Propan.
Brandklasse D steht für Brände von Metallen. Darunter u.a. Aluminium, Kalium, Lithium, Magnesium und Natrium.
Brandklasse F steht für Brände von Speiseölen und Speisefetten.
Schutzziele im Brandschutz
  • Schutz vor Feuer und Rauch
  • Rettung von Menschen und Tieren
  • Erhaltung von Gebäuden
  • Wirksame Löscharbeiten
  • Ggfs. besondere Schutzziele
Löschmittel
Unterteilen sich in Pulver, Wasser, Schaum und Kohlendioxid.
Löschmittel Schaum mehr
Löschmittel Pulver mehr
Löschmittel Wasser mehr
Löschmittel Kohlendioxid mehr

Löschmittel Schaum

Das Löschmittel Schaum wird in den Brandklassen A,B, und F eingesetzt d.h. für feste, flüssige und flüssig werdende Stoffe.

Das Schaummittel im Löschwasser bewirkt, dass sich die Oberflächenspannung des Wassers reduziert. Dadurch kann es besser in dicht gepresste Stoffe eindringen. Schaummittel bilden auf der Oberfläche des Brandes einen geschlossenen, dampfdichten und wässrigen Film. Er verhindert den weiteren Austritt von gefährlichen Dämpfen und Brandgasen. Die Sauerstoffzufuhr wird unterbunden und das Feuer erstickt. Das Löschmittel hat eine kühlende Wirkung, verursacht einen sehr geringen Wasserschaden und kann für die Löschung von Bränden der Brandklassen A und B eingesetzt werden. Für Fettbrände der Brandklasse F gibt es ein spezielles, flüssiges Schaummittel.

Löschmittel Pulver

Das Löschmittel Pulver wird in den Brandklassen A,B,C und D eingesetzt d.h. für feste, flüssige und flüssig werdende Stoffe sowie für Gas- und Metallbrand. Die Löschwirkung hat einen antikatalytischen Effekt, greift direkt in den Verbrennungsvorgang ein und verursacht eine Ketten-Abbruchreaktion.
  • ABC-Löschpulver wird für Brände fester, flüssig und flüssig werdender Stoffe sowie bei Gasbrandentstehung eingesetzt. Als Universallöschmittel entzieht es dem Brandherd Wärmeenergie und kühlt ihn ab indem es eine Salzschicht bildet. Diese verhindert die brandbefeuernde Zufuhr von Sauerstoff und erstickt das Feuer mit antikatalytischer Wirkung.
  • Das BC-Löschpulver wird für Brände fester Stoffe und bei Gasbrandentstehung eingesetzt. Es greift unmittelbar in den Reaktionsablauf des Brandes ein und wirkt dem Flammenbrand entgegen.
  • Das D-Löschpulver wird bei Metallband eingesetzt. Es hat eine kühlende, erstickende und antikatalytische Wirkung.

Löschmittel Wasser

Das Löschmittel Wasser wird in der Brandklasse A eingesetzt d.h. für glutbildende, feste Stoffe. Es dient dem Löschen von Bränden in der Holz- und Papierverarbeitung. Die Löschwirkung beruht auf Wärmebindung: die kühlende Wirkung des Wassers stört die Reaktionsbedingungen der Verbrennung und behindert die thermische Ausbreitung brennbarer Stoffe. Die Zufuhr brennbarer Gase und Dämpfe wird unterbunden. Wasserlöschmittel versursacht nur einen geringen Wasserschaden, ist schnell verfügbar und kostengünstig.

Löschmittel Kohlendioxid

Das Löschmittel Kohlendioxid wird in der Brandklasse B eingesetzt d.h. für Brände flüssiger und gasartiger Stoffe. Es dient dem Löschen in Anlagen mit hoher elektrischer Spannung. Das elektrische, nicht leitende Löschmittel hat eine erstickende Löschwirkung und kann rückstandsfrei eingesetzt werden. Weil beim Einsatz in geschlossenen Räumen Erstickungsgefahr droht, bedarf es besonderer Sicherheitsvorkehrungen. Anwesende Personen müssen vor Einsatz des Löschmittels rechtzeitig gewarnt und evakuiert werden.
Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
Kidde Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 11. Juli 2013 eine allgemeine Rauchmelderpflicht eingeführt. Seit dem Tag der Beschlussfassung gilt sie für alle Neu- und Umbauten. Für Bestandswohnungen galt bis zum 01.01.2015 eine Übergangs- bzw. Nachrüstungspflicht. Die Landesbauordnung sieht eine Installation von Rauchmeldern in Aufenthaltsräumen vor, in denen Personen schlafen sowie in Fluren, die als Rettungswege genutzt werden. Sie müssen mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein.

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010
(7) Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.
Quelle: www.Landesrecht-BW.de
Neue Sicherheitskennung 2015 ASP A1.3 / DIN ISO 7010
Sicherheitskennung 2015 ASR A1.3 / DIN ISO 7010
Die fortschreitende Globalisierung macht es notwendig die bestehende Sicherheitskennzeichnung an internationale Standards anzugleichen. Seit Anfang 2013 ist die ISO 7010 Kennzeichnungsstandard in Europa. Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) schreiben unter A1.3 die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung vor. Seit ihrer Veröffentlichung sind Unternehmen verpflichtet bestehende Symbole auszutauschen. Nur so ist die Umsetzung der vom Gesetzgeber geforderten Kennzeichnung und die Einhaltung der Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung gewährleistet.  

Bitte prüfen Sie in Ihrem Betrieb, ob die derzeitige Sicherheitskennung dem gültigen Normstandard entspricht.





Wartungsintervalle von Brandschutzeinrichtungen
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